Hausordnung
Willkommen in unserem Tennisstüberl

Damit sich alle Mitglieder und Gäste wohlfühlen, bitten wir um die Einhaltung der folgenden Regeln:

1. Allgemeines
- Das Tennisstüberl dient als Aufenthaltsraum für Mitglieder, Gäste und Besucher unseres Vereins.
- Bitte behandeln Sie Einrichtung und Ausstattung sorgfältig und respektvoll.
- Den Anweisungen des Vorstandes bzw. verantwortlicher Personen ist Folge zu leisten.
2. Sauberkeit & Ordnung
- Geschirr, Gläser und Besteck sind nach Benutzung zu reinigen bzw. in die vorgesehenen Bereiche zu stellen.
- Sessel, Tische und Bänke sind sauber zu hinterlassen und anschließend wieder an ihren Platz zurückzustellen.
- Nach der Verwendung müssen Sitzkissen wieder in die Aufbewahrungsboxen zurückgelegt werden.
- Abfälle sind in die vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.
- Die Sanitäranlagen sind bitte sauber zu verlassen.
3. Getränke & Verpflegung
- Die entnommenen Getränke müssen in der aufliegenden Abrechnungsliste eingetragen werden.
- Bitte sortieren Sie das Leergut entsprechend und stellen Sie es in die dafür vorgesehenen Kisten.
- Bitte nehmen Sie mitgebrachte Speisen auch wieder mit und legen Sie sie nicht im Tennisstüber ab.
4. Nutzung der Räumlichkeiten
- Das Tennisstüberl dient primär für clubinterne Zwecke. Für eine private Nutzung ist die Bewilligung der Sektionsleitung einzuholen.
- Das Mobiliar darf nicht ohne Zustimmung umgestellt oder ins Freie gebracht werden.
- Nach der letzten Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten.
- Der jeweils letzte Nutzer ist auch für das Versperren der Anlage verantwortlich.
- Die gesetzliche Nachtruhe ist einzuhalten.
5. Kinder & Jugendliche
- Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder/Jugendliche auf der gesamten Tennisanlage.
6. Haftung
- Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
- Schäden an der Einrichtung oder am Inventar sind unverzüglich der Sektionsleitung zu melden. Sie können gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
7. Rauchverbot
- Im gesamten Tennisstüberl gilt Rauchverbot.

