Hausordnung

Willkommen in unserem Tennisstüberl...


Damit sich alle Mitglieder und Gäste wohlfühlen, bitten wir um die Einhaltung der folgenden Regeln.


1. Allgemeines

  • Das Tennisstüberl dient als Aufenthaltsraum für Mitglieder, Gäste und Besucher unseres Vereins.
  • Behandeln Sie Einrichtung und Ausstattung sorgfältig und respektvoll.
  • Den Anweisungen des Vorstandes bzw. verantwortlicher Personen ist Folge zu leisten.


2. Sauberkeit & Ordnung

  • Geschirr, Gläser und Besteck sind nach Benutzung zu reinigen bzw. in die vorgesehenen Bereiche zu stellen.
  • Sessel, Tische und Bänke sind sauber zu hinterlassen und anschließend wieder an ihren Platz zurückzustellen.
  • Nach der Verwendung müssen Sitzkissen wieder in die Aufbewahrungsboxen zurückgelegt werden.
  • Stellen Sie den Aschenbecher nach Gebrauch wieder an seinen vorgesehenen Platz zurück.
  • Abfälle sind in die vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.
  • Die Sanitäranlagen sind sauber zu verlassen.


3. Getränke & Verpflegung

  • Die entnommenen Getränke, Salzgebäck und Tennis-Utensilien müssen in der aufliegenden Abrechnungsliste eingetragen werden.
  • Sortieren Sie das Leergut entsprechend und stellen Sie es in die dafür vorgesehenen Kisten.


4. Nutzung der Räumlichkeiten

  • Das Tennisstüberl dient primär für clubinterne Zwecke. Für eine private Nutzung ist die Bewilligung der Sektionsleitung einzuholen.
  • Das Mobiliar darf nicht ohne Zustimmung umgestellt oder ins Freie gebracht werden.
  • Nach der letzten Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten.
  • Der jeweils letzte Nutzer ist auch für das Versperren der Anlage verantwortlich.
  • Die gesetzliche Nachtruhe ist einzuhalten.


5. Kinder & Jugendliche

  • Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder/Jugendliche auf der gesamten Tennisanlage.


6. Haftung

  • Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Schäden an der Einrichtung oder am Inventar sind unverzüglich der Sektionsleitung zu melden. Sie können gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden. 


7. Rauchverbot

  • Im gesamten Tennisstüberl gilt Rauchverbot.